Jan H. Kern (bis 2022)
Fachanwalt für Arbeitsrecht/Hamburg
Partner
Lebenslauf
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Geboren 1955
- Seit 1987 Rechtsanwalt
- 1987 - 1989 bei Esche Schümann Commichau
- Seit 1990 bei Behrens & Partner in Hamburg
Tätigkeitsschwerpunkte
Im Individualarbeitsrecht liegt sein Tätigkeitsschwerpunkt in der Vertragsgestaltung sowie der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung von Unternehmen, Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Angestellten. Im Betriebsverfassungsrecht berät und vertritt er Unternehmen und Betriebsräte bei Umstrukturierungen, Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen innerhalb und außerhalb von Einigungsstellen und im sonstigen betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich.Das "Handelsblatt" und dessen Kooperationspartner "Best Lawyers International" haben ihn im Rahmen des Rankings "Deutschlands beste Anwälte 2020" - wie schon in den Vorjahren - als einen von Deutschlands besten Anwälten im Arbeitsrecht gelistet. Das Nachrichtenmagazin "Focus" (Focus Spezial "Deutschlands Top-Anwälte", Nov./Dez. 2013, Okt./Nov. 2014, Okt./Nov. 2015, Okt./Nov. 2016, Okt./Nov. 2017 und Okt./Nov. 2018) zählt ihn seit langem und auch 2020 wieder zu den deutschen Top-Anwälten im Arbeitsrecht. Im Branchendienst JUVE (JUVE-Handbuch 2019/2020 und sieben Vorauflagen) wird er mit 12 weiteren Kollegen als einer der führenden Anwälte in Deutschland in der Beratung von Führungskräften genannt.
Von 2000 bis 2018 war er Vorstandsmitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer
Mitgliedschaften und Dozententätigkeit
- FFA Fachanwalts-Forum-Arbeitsrecht
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein
- Arbeitsgerichtsverband
- Dozent für Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte bei HFA Hamburger Fachanwaltsseminare Arbeitsrecht und bei regionalen Anwaltsvereinen
Publikationen und Veröffentlichungen
[list]Störfälle im Anwendungsbereich von Konzernbetriebsvereinbarungen (NZA 2009, 1313)Arbeitsrechtliche Abwicklungsverträge am Ende? (NJW 2004, 3081),
Vergütungshöhe für ehemals als freie Mitarbeiter eingestellte Arbeitnehmer (AE Arbeitsrechtliche Entscheidungen 1998, 3 f.,