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Handlungsfreiheit, Entscheidungsfreiheit und Absicherung

Ein zentraler Punkt bei der Gestaltung von Dienstverträgen ist die Regelung der Handlungs- und Entscheidungskompetenz der jeweiligen Führungskraft. Verträge gewinnen ihre besondere Bedeutung im Konfliktfall. Einerseits soll der Dienstvertrag eine möglichst effektive Zusammenarbeit zwischen Organ und Gesellschaft ermöglichen. Andererseits ist darauf zu achten, dass im Konfliktfall die bestmögliche Verhandlungsposition gewahrt bleibt. Dies gilt auch für den Gesellschafterwechsel, der durch „Change of Control“ - Klauseln bereits im Dienstvertrag geregelt sein sollte.
Neben der Kompetenzregelung ist die wirtschaftliche Absicherung von Vorständen, Geschäftsführern und ihren Angehörigen wesentlicher Beratungsschwerpunkt. Dazu gehört nicht nur das Vergütungspaket einschließlich Bonus, Tantieme, Zielvereinbarung und Optionsprogrammen. Auch die Laufzeit des Vertrages, die Regelung von Versorgungsansprüchen und die Regelung von wesentlichen Nebenleistungen wie Dienstwagen und die Absicherung gegen Haftungsrisiken sind zentraler Teil der Vertragsgestaltung. Dabei haben wir jederzeit die Auswirkungen im Blick, die sich für die Verhandlungen aus dem Corporate Governance Codex oder der Institutsvergütungsverordnung ergeben können.


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